Dienstag, 13. Oktober 2015

Ausgerechnet ungeborenes Leben mit Grenzwerten schützen die 100 bis 300mal höher sind als diejenigen für die Allgemeinbevölkerung?


von Gigaherz.ch, Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 12.Oktober 2015

Per 1. Juli 2015 haben Bundesrat Johann Schneider-Amman (FDP) und seine Helfer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektromagnetischer Felder) für Schwangere bis 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte eingeführt als diejenigen, welche für die Allgemeinbevölkerung gelten.


  • Im Bereich 16.6Hertz –  Bahnstrom – 300mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
  • Im Bereich 50Hertz – Netzstrom, allgemeine Stromversorgung in Haushalt, Industrie und Gewerbe – 100mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
  • Im Bereich 20-100 Kilohertz – Magnetfeldkochherde, Induktionskochherde – 6.25 mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
Diese Werte wurden festgeschrieben in der revidierten Verordnung des Volkswirtschaftsdepartementes WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft, SR822.111.52, in Kraft seit 1.Juli 2015, einsehbar unter Artikel 12 und Anhang 1.

Auf Anfrage bestätigt uns das Staatssekretariat für Wirtschaft, dass Bundesrat Johann Schneider-Ammann und die Direktion für Arbeit des SECO diese Verordnungsänderung eigenmächtig unter Berufung auf Art.62 Abs.4 ArGV1 in Kraft gesetzt haben.

Dies obschon sowohl die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz wie Gigaherz.ch in ihren Vernehmlassungen vom Januar 2014 eindringlich auf die geltenden Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung hingewiesen hatten, die ausgerechnet für Schwangere kaum um Hunderterfaktoren verwässert werden dürften. Siehe unter: http://www.gigaherz.ch/von-allen-guten-geistern-verlassen/

WBF und SECO berufen sich jetzt bei ihrem völlig unverständlichen, ja geradezu fahrlässigen Handeln auf die sogenannte ICNIRP, was auf Neudeutsch International Commission on Non-Ionizing Radiation Protectionoder Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung bedeutet.
 
Wer ist die ICNIRP? Auszug aus unserer Vernehmlassung vom Januar 2014:
Die ICNIRP ist keine Behörde, sondern ein ganz gewöhnlicher Verein mit Sitz in Oberschleissheim bei München, welcher lediglich aus 14 höchst industriefreundlichen Mitgliedern besteht. Keine Regierung und kein Parlament der Welt besitzt die Möglichkeit, jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von dort abzuberufen. Die Mitglieder dieses Vereins wählen ihre Nachfolger jeweils selbst oder setzten sich gegenseitig selbst ab. Das Absetzen erfolgt dann, wenn eines ihrer Mitglieder nebst den Wärmewirkungen und Nervenreizungen hervorgerufen durch nichtionisierende Strahlung auch noch die bei viel tieferen Werten auftretenden, seit Jahrzehnten bekannten kanzerogenen und anderer biologischen Wirkungen anzuerkennen beginnen.
 
Die ICNIRP verfügt über keinerlei demokratische Legitimation. Während Jahren und Jahrzenten wurde weltweit von verschiedenen Regierungen behauptet, die ICNIRP sei eine Unterorganisation der WHO und damit der UNO. Klagen über die ICNIRP wurden von der WHO resp. der UNO ignoriert und nicht beantwortet, so dass sich 2001 schliesslich der damalige UNO-Generalsekretär Kofi Anan persönlich mit der Angelegenheit befassen musste. Nachdem ihm ein ganzes Dossier voller Klagen, unterschrieben von 63 namhaften Wissenschaftlern aus 16 Nationen und 65 Organisationen aus 19 Ländern mit 40‘000 Mitgliedern an seinen Hauptsitz in New-York zugestellt wurde, wies er die WHO in Genf an, eine Antwort zu erstellen. (Schreiben der WHO Genf vom 14.9.2001, Beilage 1). Darin ist zu lesen: Die ICNIRP ist keine WHO-Organisation, sondern eine von einer grossen Anzahl von Nicht-Regierungsorganisationen, mit welcher die WHO lediglich in einer offiziellen Verbindung steht.
 
In der Praxis sieht es heute so aus, dass die Aufgabe der ICNIRP darin besteht, mittels gross angelegtem Lobbyismus Regierungsstellen, gesetzgeberische Gremien, Parlamente und staatliche Forschungsinstitute mit ihren sogenannten Fact-Sheets zu unterwandern. Ein Miniaturverein von 14 Mitgliedern möchte willkürlich darüber bestimmen, welche Grenzwerte den Rest der Welt vor nichtionisierender Strahlung schützen sollen, respektive  welche Grenzwerte die Industrie vor den berechtigten Anliegen der Bevölkerung bewahren soll.
http://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/


Bisher geltendes Recht in der SchweizDie Schweizer Regierung (Gesamtbundesrat) hat sich auf Grund erdrückender wissenschaftlicher Beweise bereits im Jahr 1999 von den ICNIRP-Werten verabschiedet und im Februar 2000 für nieder- und hochfrequente Felder eigene Anlage-Grenzwerte festgelegt. Der Anlage-Grenzwert im Niederfrequenz-Bereich beträgt gemäss NISV vom Februar 2000 für Daueraufenthalt 1 Mikrotesla, das ist 100 (hundert) Mal weniger als die von ICNIRP vorgeschlagenen Grenzwerte.
Es ist doch bemerkenswert, dass die Schweiz, das am dichtesten besiedelte Land Europas, notabene eine Industrienation, Magnetfeld-Grenzwerte infolge des zu hohen Krebs- und Leukämierisikos im Einflussbereich von Starkstromleitungen und Trafostationen um den Faktor 100 (!) senkt. Im Hochfrequenzbereich wurden für das elektrische Feld 10mal niedrigere Anlage-Grenzwerte festgelegt, was auf die Leistungsflussdichte in W/m2 gerechnet, wiederum den Faktor 100 ergibt. Wie kommt das WBF dazu, ausgerechnet für schwangere Frauen, das heisst für ungeborene Kinder, wiederum dem privaten, industrienahen Miniaturverein ICNIRP mit 100mal höheren Grenzwerten folgen zu wollen?
Das ist nicht nur fahrlässig, sondern kriminell.
Ende des Auszugs aus dem Vernehmlassungstext.

 
Trotzdem will das Volkswirtschaftsdepartement unter Bundesrat Johann Schneider Ammann (FDP) über die Hintertüre einer Mutterschutzverordnung die ICNIRP wieder ins Boot holen.
Sie versteigen sich sogar zu der Feststellung, dass sie jetzt klare Vorgaben zum Mutterschaftsschutz geschaffen hätten. Diese Vorgaben sind allerdings klar und deutlich, aber ebenso fahrlässig wie kriminell!
Selbst die neuesten Erkenntnisse aus dem Beratungsteam des Bundesamtes für Umwelt BERENIS, im Newsletter vom 1. März 2015 wurden grosszügig in den Wind geschlagen:
http://www.bafu.admin.ch/elektrosmog/15188/index.html?lang=de

Zitat: In epidemiologischen Studien wurde ein konsistenter Zusammenhang zwischen vermehrtem Auftreten von Kinderleukämieund der langfristigen Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern (zB. Hochspannungsleitungen) beobachtet. Bei Expositionswerten von oberhalb etwa 0.4Mikrotesla wurde ein doppelt so hohes Erkrankungsrisiko gesehen. Ende Zitat



Letzteres entspricht auch der Meinung der IARC, der internationalen Krebskommission der WHO, die seit ihrer Konferenz vom Juni 2001 klar und deutlich die Selben und zum Teil noch schlimmere Zahlen vertritt.
Es muss laut BERENIS-Newsletter leider davon ausgegangen werden, dass im EU-Raum jährlich 50-60 Kinder in Folge solcher Magnetfelder an Leukämie erkranken. Auch wenn das nur gerade 2% aller Kinderleukämiefälle sind, sind dies eben doch 50-60 Kinder zu viel!


Ein weiteres Zutat aus dem selben Newsletter hätte bei Schneider-Ammann und seinen Helfern alle Rotlichter aufleuchten lassen müssen:


Es zeigte sich, dass das Geburtsgewicht von Nachkommen von Müttern, deren Wohnort bei Geburt näher als 50m an einer solchen Quelle (sprich Hochspannungsleitung red) war im Durchschnitt signifikant um 125Gramm reduziert war.

Näher als 50m an einer Hochspannungsleitung heisst nämlich Magnetfeldwerte zwischen 1 und 3 Mikrotesla und nicht zwischen 100 und 300 wie uns Schneider-Ammann uns seine Helfer vorgaukeln möchten.

Und was ist jetzt mit all den Ungeborenen, die infolge Missbildungen das Licht dieser Welt gar nie erblicken durften und abgetrieben wurden? Mit den heutigen Schwangerschaftsuntersuchungen wird ja den werdenden Eltern jeweils mitgeteilt, ob sich ihr Kind normal entwickle und wenn nicht, wird dringend zu einem Abbruch geraten. Heute wird ja jede Frau, die noch ein behindertes Kind zur Welt bringt, von der Gesellschaft geradezu verachtet.

Wie viele der jährlich 10‘000Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz wurden mit Missbildungen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern untersucht? Antwort: keine